Dauerparken
Sie parken regelmäßig in einer unserer Parkgaragen und wollen sich keine Gedanken über die täglich anfallenden Parkentgelte machen? Dann ist ein Dauerparker-Mietvertrag mit seinem günstigen monatlichen Pauschalpreis das Richtige für Sie: Sie können so oft und so lange innerhalb Ihrer Tarifzeit parken wie Sie möchten. In unserem Webshop können Sie einen Dauerparker-Mietvertrag für unsere Parkhäuser erwerben. Bestehende Dauerparkerkunde können in Ihrem Kundenaccount im Webshop Ihre Daten, wie Adresse, Kontaktdaten, SEPA-Mandat und Kfz-Kennzeichen, selbst verwalten.
Zum Dauerparker Webshop (parken-siegburg.evopark.de)
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Änderungen ergeben sich durch das ticketlose Parken für Dauerparker?
Interessenten für einen Dauerstellplatz können einfach selbständig im digitalen Webshop einen Stellplatz buchen.
Im Parkhaus an der Ein- und Ausfahrt wird das Kfz-Kennzeichen Ihres PKW erfasst und geprüft, ob Sie innerhalb des gebuchten Tarifs (Tag, Nacht oder Tag und Nacht) parken. Parken Sie außerhalb des gebuchten Zeitraums, berechnet das System gemäß der aushängenden Preisliste das Parkentgelt. Dieses ist am Kassenautomaten oder per „smart web pay“ zu bezahlen.
Kontaktdaten, Kennzeichenwechsel (Mietwagen, Kfz-Wechsel, etc.), Bankkonto o.ä. sind online rund um die Uhr in Ihrem Kundenaccount unter https://parken-siegburg.evopark.de/self_service änderbar. Dabei können Sie je Stellplatz bis zu drei Kfz-Kennzeichen online hinterlegen. Das Parkierungssystem erkennt die hinterlegten Kfz-Kennzeichen automatisch. Allerdings können Sie zeitgleich auch immer nur mit einem hinterlegten Kennzeichen parken. Für jedes weitere abgestellte Fahrzeug ist der Kurzparker Tarif zu zahlen.
Wie kann ich das Kfz-Kennzeichen in meinem Vertrag ändern?
Bitte loggen Sie sich zunächst in Ihren Kundenaccount unter https://parken-siegburg.evopark.de/ ein. Rufen Sie nun den Reiter "Verträge" auf. In der Spalte Aktionen können Sie über das Stift-Symbol die Kfz-Kennzeichen bei dem zu ändernden Vertrag bearbeiten.
Bitte achten Sie auf die korrekte Eingabe Ihres Kfz-Kennzeichens, um die richtige Erfassung im Parkhaus sicherzustellen. Das Kfz-Kennzeichen ist ohne Bindestrich und ohne Leerzeichen anzugeben. Sonderzeichen wie (H) Oldtimer oder (E) Elektrofahrzeug sind ebenfalls mit anzugeben. Sie können bis zu drei Kfz-Kennzeichen je Vertrag angeben. Allerdings können Sie zeitgleich auch immer nur mit einem hinterlegten Kennzeichen parken. Mehrere Kfz-Kennzeichen sind mit einem Komma zu trennen. Zum Schluss ist Ihre Änderung mit der Betätigung des Buttons "Absenden" zu speichern.
Hinweis: Sollten Sie mehrere Dauerstellplätze gebucht haben, geben Sie jedes Kennzeichen bitte nur einmalig an. Ansonsten kann es zu Erfassungsfehlern im System kommen.
Wo kann ich die Dauerrechnung zu meinem Vertrag abrufen?
Bitte loggen Sie sich in Ihren Kundenaccount unter https://parken-siegburg.evopark.de/self_service ein. Anschließend klicken Sie auf den Reiter “Buchungen“ und wählen eine der angezeigten Vertragszeilen aus. Es öffnet sich die “Buchungsanfrage Dauerstellplatz". Nun sehen Sie links den Button “Dauerrechnung“, über den Sie Ihre Rechnung aufrufen und als PDF-Datei abspeichern können.
Erhalte ich einen festen reservierten Stellplatz?
Als Dauerparker haben Sie in der jeweiligen Parkgarage freie Platzwahl. Zu Stoßzeiten kann es aufgrund des Schrankenlosen Parkens zu Stellplatzengpässen kommen. Wir bieten Ihnen für solche Situationen Ausweichparkhäuser an, die Sie alternativ nutzen können. In welchen Ausweichparkhaus Sie parken können entnehmen Sie bitte dem Webshop unter https://parken-siegburg.evopark.de/. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Dauerparkplatz Alleestraße 17 / Mahrstraße. Hier erhalten Sie einen Stellplatz fest zugewiesen.
Wie komme ich nachts in die Tiefgarage?
Zu Ihrer Sicherheit sind unsere Tiefgaragen während der Nacht verschlossen. Die Öffnung des Rolltors an der Ein- und Ausfahrt erfolgt automatisiert. Sie benötigen kein Parkticket für die Einfahrt in die Parkanlage. Der Fußgängerzugang kann per Kennzeicheneingabe erfolgen. In Zukunft soll die Öffnung des Fußgängerzugangs über den QR-Code in Ihrem Kundenaccount (Reiter „Identifikationsmedien“) möglich sein.
Der Ausfahrtbildschirm zeigt mir als Dauerparker ein offenes Parkentgelt an, was nun?
Sollte der Informationsbildschirm an der Parkhausausfahrt Ihnen anzeigen, dass noch ein Parkentgelt zu zahlen ist, haben Sie außerhalb Ihrer gebuchten Tarifzeit geparkt oder Sie standen mit zwei Fahrzeugen im Parkhaus. Für das zweite Fahrzeug gilt der Kurzparker Tarif. Dieses Parkentgelt wurde von Ihnen noch nicht bezahlt. Sie können innerhalb von 48 Stunden nach der Ausfahrt am Kassenautomaten oder per „smart web pay“ das Parkentgelt begleichen. Sollten Sie die Nachzahlungfrist verstreichen lassen, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung mit dem offenen Parkentgelt und einer Vertragsstrafe gemäß den aushängenden Einstellbedingungen.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass der Informationsbildschirm an der Parkhausausfahrt unberechtigterweise ein offenes Parkentgelt anzeigt, wenden Sie sich bitte umgehend an parken@siegburg.de mit Ihrem Kfz-Kennzeichen und dem Parkdatum. Das offene Parkentgelt wird von uns storniert und Sie erhalten keine Mahnung.
Das Parkprodukt ist ausgebucht, kann ich mich auf eine Warteliste setzen lassen?
Die verfügbaren Dauerstellplätze werden unter den Parkanlagen auf https://parken-siegburg.evopark.de/ angezeigt. Sobald Kontingente an Dauerstellplätzen frei werden, stehen diese sofort wieder zur Buchung zur Verfügung. Eine Warteliste wird nicht geführt.