Dauerparken
Sie parken regelmäßig in einer unserer Parkgaragen und wollen sich keine Gedanken über die täglich anfallenden Parkentgelte machen? Dann ist ein Dauerparker-Mietvertrag mit seinem günstigen monatlichen Pauschalpreis das Richtige für Sie: Sie können so oft und so lange innerhalb Ihrer Tarifzeit parken wie Sie möchten. Einen Dauerparker Tarif können Sie bereits ab 50,00 € inkl. Mwst. pro Monat abschließen.
In unserem Webshop können Sie einen Dauerparker-Mietvertrag für unsere Parkhäuser erwerben. Bestehende Dauerparkerkunden können in Ihrem Kundenaccount im Webshop Ihre Daten, wie Adresse, Kontaktdaten, SEPA-Mandat und Kfz-Kennzeichen, selbst verwalten.
Zum Dauerparker Webshop Sie sind bereits Kunde? Zum Login
1. Webshop aufrufen unter https://parken-siegburg.evopark.de/
2. Wählen Sie einen Standort aus.
3. Wählen Sie einen verfügbaren Tarif aus und starten Sie die Online-Buchung.
4. SEPA-Lastschrift Zahlungsinformationen hinterlegen.
5. Sie erhalten im Anschluss alle weiteren Informationen per E-Mail. Nach der Buchung können Sie Ihre Daten und Ihren abgeschlossenen Vertrag jederzeit in Ihrem persönlichen Benutzerkonto verwalten.
Es werden die folgenden Parkprodukte angeboten, die angegebenen Preise verstehen sich monatlich inkl. Mwst.:
Parkprodukt | Preis pro Monat |
Dauerstellplatz 24h/7T Tarif Täglich 24 Stunden gültig | 90,00 € |
Dauerstellplatz Tag Tarif Täglich von 05:30 Uhr bis 23:30 Uhr gültig (außerhalb der angegebenen Zeit gilt der Kurzparker Tarif). | 60,00 € |
Dauerstellplatz Nacht- und Wochenendtarif Montag bis Freitag 17:00 Uhr bis 09:00 Uhr am Folgetag sowie durchgängig von Freitag 17:00 Uhr bis Montag 09:00 Uhr, entsprechend an Feiertagen in NRW gültig (außerhalb der angegebenen Zeit gilt der Kurzparker Tarif). | 50,00 € |
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 4 Monate. Die Einrichtungsgebühr beträgt 0,00€.
Interessenten für einen Dauerstellplatz können einfach selbständig im digitalen Webshop https://parken-siegburg.evopark.de/self_service einen Stellplatz buchen.
Im Parkhaus an der Ein- und Ausfahrt wird das Kfz-Kennzeichen Ihres PKW erfasst und geprüft, ob Sie innerhalb des gebuchten Tarifs (Tag, Nacht oder Tag und Nacht) parken. Parken Sie außerhalb des gebuchten Zeitraums, berechnet das System gemäß der aushängenden Preisliste das Parkentgelt. Dieses ist am Kassenautomaten oder per „smart web pay“ zu bezahlen.
Kontaktdaten, Kennzeichenwechsel (Mietwagen, Kfz-Wechsel, etc.), Bankkonto o.ä. sind online rund um die Uhr in Ihrem Kundenaccount unter https://parken-siegburg.evopark.de/self_service änderbar. Dabei können Sie je Stellplatz bis zu drei Kfz-Kennzeichen online hinterlegen. Das Parkierungssystem erkennt die hinterlegten Kfz-Kennzeichen automatisch. Allerdings können Sie zeitgleich auch immer nur mit einem hinterlegten Kennzeichen parken. Für jedes weitere abgestellte Fahrzeug ist der Kurzparker Tarif zu zahlen.
Sie können pro Vertrag bis zu drei Kfz-Kennzeichen hinterlegen. Das Parksystem erkennt die hinterlegten Kfz-Kennzeichen automatisch.
Es darf pro Dauerpark-Vertrag nur ein(!) Fahrzeug in dem im Vertrag hinterlegten Parkhaus parken. Für jedes weitere in diesem Zeitraum abgestellte Fahrzeug ist der Kurzparker-Tarif zu zahlen.
Loggen Sie sich zunächst in Ihren Kundenaccount unter https://parken-siegburg.evopark.de/ ein. Rufen Sie nun den Reiter "Verträge" auf. In der Spalte Aktionen können Sie über das Stift-Symbol die Kfz-Kennzeichen bei dem zu ändernden Vertrag bearbeiten.
Achten Sie bitte auf die korrekte Eingabe Ihres Kfz-Kennzeichens, um die richtige Erfassung im Parkhaus sicherzustellen. Das Kfz-Kennzeichen ist ohne Bindestrich und ohne Leerzeichen (Bsp.: SUXX123) anzugeben. Sonderzeichen wie (H) Oldtimer oder (E) Elektrofahrzeug sind ebenfalls mit anzugeben (Bsp.: SUXX123H). Sie können bis zu drei Kfz-Kennzeichen je Vertrag angeben. Allerdings können Sie zeitgleich auch immer nur mit einem hinterlegten Kennzeichen parken. Mehrere Kfz-Kennzeichen sind mit einem Komma zu trennen (Bsp.: SUXX123,SUXY123,SUXZ123H). Zum Schluss ist Ihre Änderung mit der Betätigung des Buttons "Absenden" zu speichern.
Hinweis: Sollten Sie mehrere Dauerstellplätze gebucht haben, geben Sie jedes Kennzeichen bitte nur einmalig an. Ansonsten kann es zu Erfassungsfehlern im System kommen.
Geben Sie Ihr Kennzeichen stets ohne Bindestrich und Leerzeichen an. Sonderzeichen wie (H) Oldtimer oder (E) Elektrofahrzeug sind ebenfalls mit anzugeben. Beispiele: SUXX123, SUXY123E
Loggen Sie sich in Ihren Kundenaccount unter https://parken-siegburg.evopark.de/self_service ein. Anschließend klicken Sie auf den Reiter “Buchungen“ und wählen eine der angezeigten Vertragszeilen aus. Es öffnet sich die “Buchungsanfrage Dauerstellplatz". Nun sehen Sie links den Button “Dauerrechnung“, über den Sie Ihre Rechnung aufrufen und als PDF-Datei abspeichern können.
Nein. Als Dauerparker haben Sie in der jeweilig gebuchten Parkgarage freie Platzwahl.
Zu Stoßzeiten kann es zu Stellplatzengpässen kommen. Wir bieten Ihnen für solche Situationen Ausweichparkhäuser an, die Sie alternativ nutzen können. In welchen Ausweichparkhaus Sie parken können, entnehmen Sie bitte dem Webshop unter https://parken-siegburg.evopark.de/. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Dauerparkplatz Alleestraße 17 / Mahrstraße. Hier erhalten Sie einen Stellplatz fest zugewiesen.
Zu Ihrer Sicherheit sind unsere Tiefgaragen während der Nacht verschlossen. Die Öffnung des Rolltors an der Ein- und Ausfahrt erfolgt automatisiert. Sie benötigen kein Parkticket für die Einfahrt in die Parkanlage. Der Fußgängerzugang erfolgt per Kennzeicheneingabe: tippen Sie lediglich Ihr Kennzeichen an dem Terminal ein, der sich an den Zugang befindet. Ein Summton signalisiert Ihnen die Öffnung der Tür. In Zukunft soll die Öffnung des Fußgängerzugangs über den QR-Code in Ihrem Kundenaccount (Reiter „Identifikationsmedien“) möglich sein.
In diesem Fall haben Sie außerhalb Ihrer gebuchten Tarifzeit geparkt oder Sie standen mit zwei Fahrzeugen gleichzeitig im Parkhaus. Für das zweite Fahrzeug gilt der Kurzparker Tarif. Dieses Parkentgelt wurde von Ihnen noch nicht bezahlt. Sie können innerhalb von 48 Stunden nach der Ausfahrt am Kassenautomaten oder per „smart web pay“ das Parkentgelt begleichen. Sollten Sie die Nachzahlungsfrist verstreichen lassen, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung mit dem offenen Parkentgelt und einer Vertragsstrafe gemäß den aushängenden Einstellbedingungen.
Sollten Sie der Auffassung sein, dass der Informationsbildschirm an der Parkhausausfahrt unberechtigterweise ein offenes Parkentgelt anzeigt, wenden Sie sich bitte umgehend an parken@siegburg.de mit Ihrem Kfz-Kennzeichen und dem Parkdatum. Das offene Parkentgelt wird von uns storniert und Sie erhalten keine Mahnung.
Nein, eine Warteliste wird nicht geführt. Die verfügbaren Dauerstellplätze werden unter den Parkanlagen auf https://parken-siegburg.evopark.de/ angezeigt. Sobald Kontingente an Dauerstellplätzen frei werden, stehen diese sofort wieder zur Buchung zur Verfügung. Bei Interesse sollten Sie regelmäßig diese homepage besuchen.
Sie können unter der Berücksichtigung einer etwaigen Mindestlaufzeit bzw. Kündigungsfrist ihren Vertrag einfach online kündigen. Hierfür müssen Sie sich in Ihr Kundenkonto einloggen und im Reiter "Verträge" den Kündigungsbutton für den gewünschten Vertrag auswählen. Sie bekommen automatisch angezeigt, zu welchem Zeitpunkt eine Kündigung möglich ist.